REGELN DES BECREATIVE-WETTBEWERBS

(nachfolgend: „Reglement“)

  • 1 [ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN]
  1. Veranstalter des Wettbewerbs „BECREATIVE“ (nachfolgend „Wettbewerb“ genannt) ist Felmer Investments sp. z o. O. mit Sitz in Krakau, ul. Mieczysława Medweckiego 17, NIP: 5223041719, im Folgenden als „Organisator“ oder „Koordinator“ bezeichnet.
  2. Der Wettbewerb wird auf dem Gebiet der Republik Polen organisiert.
  3. Der Veranstalter ist der Preisauslober im Sinne des Art. 919 und 921 kc
  4. Ziel des Gewinnspiels ist die Bewerbung von Produkten des Veranstalters der Marke „LOBOS“ (nachfolgend: „Werbeartikel“).
  5. Das Gewinnspiel läuft vom 27. April 2020 bis zum 10. Mai 2020 (nachfolgend „Gewinnspielzeitraum“).
  • 2 [WETTBEWERBSTEILNEHMER]
  1. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die als Verbraucher handeln.
  2. Mitarbeiter oder Vertreter des Veranstalters oder Koordinators dürfen nicht am Wettbewerb teilnehmen. Stellt der Veranstalter fest, dass eine Person am Wettbewerb teilgenommen hat, die die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt, wird diese Person vom Wettbewerb ausgeschlossen und erhält keinen Preis mehr.
  3. Die Teilnahme am Wettbewerb ist völlig freiwillig und kostenlos.
  4. Um am Wettbewerb teilzunehmen, muss der Teilnehmer:
    1. Veröffentlichen Sie während des Wettbewerbszeitraums auf Ihrem eigenen Instagram als „Stories“ oder als „Post“ einen Wettbewerbsbeitrag in Form eines Designs für eine Lobos-Tasche, die mit einer beliebigen Technik hergestellt wurde (nachfolgend: „Wettbewerbsbeitrag“) und taggen Sie @lobos.it
    2. Senden Sie den Wettbewerbsbeitrag an art@lobos.it oder in einer privaten Nachricht auf Instagram @lobos.it
    3. Like @lobos.it auf Instagram
  5. Das Senden des Wettbewerbsbeitrags an die E-Mail-Adresse: art@lobos.it oder in einer privaten Nachricht auf Instagram wird im Folgenden als „Einreichung“ bezeichnet.
  6. Vom Teilnehmer erstelltes Design:
    1. darf keine anstößigen oder illegalen Inhalte enthalten;
    2. Es dürfen keine Rechte Dritter, insbesondere keine Persönlichkeits-, Urheber- und Bildrechte verletzt werden.
    3. Wird ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Bestimmungen festgestellt, wird der Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen und verliert jeglichen Anspruch auf einen Gewinn im Gewinnspiel.
  7. Jeder Teilnehmer hat das Recht, eine beliebige Anzahl von Wettbewerbsbeiträgen zum Gewinnspiel einzureichen, sofern jeder von ihnen die in § 2 Abs. 1 genannten Voraussetzungen erfüllt. 6 der Verordnung.
  8. Wenn in diesen Regeln von der Einreichung eines Beitrags die Rede ist, ist darunter der Empfang des Beitrags auf dem IT-Systemserver der Wettbewerbswebsite zu verstehen.
  • 3 [AUSZEICHNUNGEN]
  1. Im Rahmen des Wettbewerbs werden folgende Preise (nachfolgend „Preise“ genannt) vergeben:
    1. 1 Lobos-Handtasche im Wert von 1.250 PLN brutto (nachfolgend: „Hauptpreis“)
    2. Ein Rabattcode, der ab dem Ende des Wettbewerbs 1 Jahr lang gültig ist und 20 % Rabatt auf die Bestellung gewährt (nachfolgend: „Zusatzpreise“).
  2. Die Gewinner des Wettbewerbs haben keinen Anspruch darauf, den Preis gegen einen Preis anderer Art umzutauschen oder die Auszahlung des Barwerts des Preises zu verlangen.
  3. Der Gewinner des Wettbewerbs hat keinen Anspruch auf Übertragung des Preises an Dritte.
  4. Einem Teilnehmer kann nicht mehr als ein Preis verliehen werden.
  • 4 [WETTBEWERBSVERFAHREN]
  1. Die von den Teilnehmern eingereichten Wettbewerbsbeiträge werden einer Jurybewertung unterzogen.
  2. Die Jury besteht aus folgenden Personen: Anna Halarewicz, Elena Ciuprina, Marta Mosler-Kalisz, Ewa Kowalewska-Kondrat, Monika Łobos
  3. Der Gewinner des Wettbewerbsbeitrags wird durch eine geheime Abstimmung der Jury ausgewählt.
  4. Anspruch auf den Hauptpreis hat der Teilnehmer, dessen Wettbewerbsbeitrag die höchste Stimmenzahl erhält.
  5. Alle Teilnehmer, die Wettbewerbsbeiträge einreichen, haben Anspruch auf einen zusätzlichen Preis.
  6. Sollte sich herausstellen, dass sich unter den prämierten Wettbewerbsbeiträgen mehrere Wettbewerbsbeiträge eines Teilnehmers befinden, wird bei der Preisvergabe nur der Beitrag berücksichtigt, der die höchste Stimmenzahl erhalten hat.
  7. Alle gewinnberechtigten Teilnehmer (nachfolgend „Gewinner“ genannt) werden bis zum 17. Mai 2020 per E-Mail an die im Formular angegebene Adresse des Gewinners über ihren Gewinn benachrichtigt.
  8. Der Gewinner ist verpflichtet, bis zum 20. Mai 2020 eine E-Mail an art@lobos.it (von der Adresse, an die die Gewinnbenachrichtigung gesendet wurde) zu senden, die Folgendes enthält:
    1. personenbezogene Daten des Gewinners in Form von: Name, Nachname, Adresse für die Zusendung des Preises,
  9. Sollte der Gewinner die in Absatz 1 genannte E-Mail nicht bis zum 21. Mai 2020 erhalten, verliert der Teilnehmer seinen Anspruch auf den Preis.
  10. Die Preise werden den Gewinnern bis zum 22. Mai 2020 per Kurier an die in der E-Mail angegebene Adresse gesendet.
  11. Geht das Paket mit dem Gewinn (trotz doppelter Benachrichtigung) als vom Teilnehmer nicht abgeholt an den Veranstalter zurück, verliert der Teilnehmer seinen Anspruch auf den Gewinn.
  12. Preise, die aufgrund des Eintretens der in Absatz 7, 10 oder 12 oben genannten Situationen nicht vergeben werden, werden den Teilnehmern verliehen, deren Wettbewerbsbeiträge bei der Abstimmung der Internetnutzer die nächsten Plätze belegt haben (nachfolgend: Reservegewinner).
  13. Eventuelle Reservegewinner werden bis zum 30. Mai 2020 über ihren Gewinn benachrichtigt. Der Reservegewinner ist verpflichtet, die im Absatz genannte E-Mail-Nachricht zu senden. 9 oben bis zum 1. Juni 2020 und der Preis, auf den er oder sie Anspruch hat, wird bis zum 2. Juni 2020 verschickt.
  14. Preise, die den Ersatzgewinnern nicht zuerkannt werden (aufgrund des Eintretens der in den Abschnitten 7, 10 oder 12 oben genannten Situationen), verfallen zugunsten des Veranstalters.
  15. Die Arbeit des Gewinners wird ab dem 21. Mai 2020 auf dem Instagram-Profil @lobos.it veröffentlicht.
  • 5 [BESCHWERDEN]
  1. Beschwerden bezüglich des Verlaufs des Wettbewerbs können schriftlich an die Adresse des Koordinators eingereicht werden: Felmer Investments sp. z o. O. mit Sitz in Krakau, ul. Mieczysław Medwecki 17.
  2. Nur Wettbewerbsteilnehmer haben das Recht, eine Beschwerde einzureichen.
  3. Eine schriftliche Reklamation sollte mit dem Vermerk „Gewinnspiel“ erfolgen und folgende Angaben enthalten: Vorname, Nachname, genaue Anschrift des Teilnehmers sowie eine detaillierte Beschreibung und Angabe des Reklamationsgrundes.
  4. Um die Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Wettbewerbs zu gewährleisten, ernennt der Veranstalter ein Wettbewerbskomitee, das sich aus zwei Vertretern des Koordinators zusammensetzt (nachfolgend „Komitee“ genannt).
  5. Beschwerden werden von der Kommission innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Zustellung beim Koordinator geprüft.
  6. Der Teilnehmer wird innerhalb von 7 Tagen nach Prüfung der Beschwerde per Einschreiben an die in der Beschwerde angegebene Adresse über die Entscheidung des Ausschusses informiert.
  7. Im Beschwerdeverfahren nicht berücksichtigte oder nicht beachtete Ansprüche können vor einem ordentlichen Gericht geltend gemacht werden.
  • 6 [VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN]
  1. Der Administrator der personenbezogenen Daten der Wettbewerbsteilnehmer ist Felmer Investments sp. z o. O. mit Sitz in Krakau, ul. Mieczysław Medwecki 17.
  2. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zu Zwecken verarbeitet, die mit dem Gegenstand des Wettbewerbs in Zusammenhang stehen, d. h. zu Zwecken im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des Wettbewerbs, zum Zwecke der Veröffentlichung der Liste der Gewinner des Wettbewerbs auf der Website des Wettbewerbs sowie für die Buchhaltung und Finanzberichterstattung gemäß gesonderten Bestimmungen.
  3. Die Teilnehmer haben das Recht, auf ihre Daten zuzugreifen, sie zu korrigieren und ihre Löschung zu verlangen. Der Administrator weist darauf hin, dass die Bereitstellung der Daten freiwillig, jedoch für den Erhalt von Preisen und die Prüfung eventueller Beschwerden erforderlich ist.
  4. Die Daten der Wettbewerbsteilnehmer werden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten verarbeitet. (Gesetzblatt von 1997, Nr. 133, Pos. 883, in der geänderten Fassung).
  • 7 [URHEBERRECHT]
  1. Der Wettbewerbsteilnehmer überträgt zum Zeitpunkt der Preisverleihung im Rahmen des Wettbewerbs das Urheberrecht an dem eingereichten Wettbewerbsbeitrag und die Rechte zur Verbreitung von Bearbeitungen dieses Wettbewerbsbeitrags, einschließlich, ohne räumliche oder zeitliche Beschränkungen, der folgenden Nutzungsbereiche: Aufzeichnung, Vervielfältigung mit allen Techniken (einschließlich digitaler und gedruckter Techniken), Inverkehrbringen, Speicherung im Computerspeicher, öffentliche Aufführung oder öffentliche Wiedergabe, Ausstellung, Vorführung, Vermietung, Verpachtung, Ausstrahlung in Bild oder Ton über kabelgebundene oder kabellose Sender, Ausstrahlung über Satellit, gleichzeitige und integrale Ausstrahlung eines von einer anderen Rundfunk- oder Fernsehorganisation ausgestrahlten Werks, Veröffentlichung und Verbreitung über das Internet.
  2. Jeder Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter mit der Einreichung einer Bewerbung – vorbehaltlich der Erteilung weiterer Ermächtigungen –, sämtliche Wettbewerbsarbeiten des Teilnehmers zu nutzen, insbesondere im Speicher eines Computers oder eines anderen Geräts zu speichern, zu verarbeiten, zu veröffentlichen und im Zusammenhang mit dem Wettbewerb während seiner Dauer und innerhalb eines Jahres nach dessen Ende zu verbreiten.
  • 8 [SONSTIGE BESTIMMUNGEN]
    1. Der Veranstalter ermächtigt die Kommission, die die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs überwacht, Entscheidungen zu treffen bezüglich:
      1. ausgenommen Wettbewerbsteilnehmer, und
      2. die Wettbewerbsbeiträge der Teilnehmer zu entfernen, und
      3. die durch die Wettbewerbsbeiträge erzielten Stimmen ganz oder teilweise zu annullieren,

Wenn solche Entscheidungen notwendig sind, um die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs und die Auswahl der besten Wettbewerbsbeiträge sicherzustellen. Der Teilnehmer hat das Recht, gegen die oben genannten Entscheidungen der Kommission gemäß den in § 5 der Bestimmungen beschriebenen Bedingungen Beschwerde einzulegen.

  1. Die in Absatz 1 genannten Entscheidungen der Kommission können in folgenden Situationen getroffen werden:
    1. Verstoß des Teilnehmers gegen die Bestimmungen des § 2 Absatz 6 der Teilnahmebedingungen,
  2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dieses Reglement jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, sofern dadurch die erworbenen Rechte der Teilnehmer nicht beeinträchtigt werden.
  3. Während des Wettbewerbs kann der Inhalt der Wettbewerbsregeln im Büro des Veranstalters und auf der Wettbewerbswebsite eingesehen werden.

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